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Einreisebestimmung
für Ferien mit Hund
in Deutschland
Kampfhunde wie
Pitbull-Terrier,
American-Staffordshire-Terrier,
Bullterrier sowie
deren Kreuzungen ist
die Einfuhr nicht
erlaubt ! Weitere
Hunderassen, je nach
Vorschrift des
Bundeslandes, in dem
der Hund gehalten
werden soll, ist die
Einfuhr verboten. Ab
1.10.04 gelten die
Bestimmungen des
EU-Heimtierausweises!
Hunde müssen
tätowiert oder mit
Mikrochip
gekennzeichnet sein.
Beim Grenzübertritt
reicht der Nachweis
einer wirksamen
Tollwutschutzimpfung
im Internationalen
Impfpass aus.
Einfuhr im Ausland
erworbener Tiere
Gesundheitszeugnis
und gültige
Tollwutschutzimpfung.
Die Impfung sollte
mindestens 30 Tage
vor der Einreise und
höchstens vor 12
Monaten erfolgt
sein.
Wichtiger Hinweis
Die Informationen
auf dieser Seite
wurden sorgfältig
recherchiert.
Trotzdem können wir
keine Gewährleistung
für Vollständigkeit,
Korrektheit und
Aktualität geben und
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eintretende Schäden
übernehmen.
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